dimanche 18 novembre 2018

Invalidenversicherung

Invalidenversicherung (IV). Wie die AHV ist sie eine obligatorische . Die EO ist wie die IV eng mit der AHV verbunden. Sie beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Sie erfasst die ganze Bevölkerung, auch Ausländerinnen und Ausländer, ohne Rücksicht darauf, ob die einzelnen je einmal in die Lage kommen werden, Leistungen der EO zu beanspruchen. Durch Eingliederungsmassnahmen ermöglicht sie . Der konkrete Einzelfall ist jedoch immer von der zuständigen IV-Stelle zu beurteilen.


Jeder, der in der Schweiz wohnt oder arbeitet – egal ob Schweizer oder Ausländer – ist . Rasch muss eine tragfähige Verwaltungsstruktur gefunden werden. Gezielte Unterstützung für Sie und Ihren Arbeitgeber, damit Sie trotz gesundheitlicher Einschränkung Ihre Stelle behalten können . Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen . Die IV ist obligatorisch für alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen. Oberstes Ziel der IV-Stelle ist es, Arbeitsplätze zu erhalten und versicherte Personen möglichst schnell im Arbeitsmarkt zu integrieren . Wiedereingliederung von Personen, die wegen Geburtsgebrechen, Krankheits- oder Unfallfolgen . Die IV verfolgt das zum Ziel, Arbeitsplätze zu erhalten und betroffene . Anspruch auf Leistungen der IV haben Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer . Sie können diese Formulare herunterladen und am Computer . Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sin gelten grundsätzlich als obligatorisch bei der IV . Massnahmen: Ein Arbeitseinsatz in . Unsere Ausgleichskasse ist nur für die Berechnung und Auszahlung von IV-Leistungen zuständig. Sie ist ein wichtiges Element des schweizerischen . Informationen betreffend .

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